Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachpersonen aus der beruflichen Praxis

Betriebsabklärung

Damit ein Betrieb Lernende ausbilden kann, benötigt er vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt eine Bildungsbewilligung.

Da mit einer sorgfältigen Betriebsabklärung neuer Lehrbetriebe ein wichtiger Grundstein für die Qualität der Ausbildung im Betrieb gelegt wird, wird insbesondere auf folgende Punkte geachtet:

  • Betriebliche Voraussetzungen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung sind erfüllt. Die erforderliche Anzahl Fachpersonen ist vorhanden.
  • Betriebsabklärungen können auch notwendig werden, wenn grössere Veränderungen im Betrieb vorgenommen wurden. Je nach Situation erteilt die Ausbildungsberatung den entsprechenden Auftrag an die Fachperson aus der beruflichen Praxis.

Ablauf Abklärung Bildungsbewilligung

  • Betrieb sendet Antragsunterlagen für die Bildungsbewilligung per Mail an die entsprechende Ausbildungsberaterin/an den entsprechenden Ausbildungsberater.
  • Ausbildungsberatung prüft den Antrag und beauftragt eine Fachperson mit der Abklärung.
  • Abklärung im Betrieb durch die Fachperson aus der beruflichen Praxis
  • Antrag der Fachperson an Ausbildungsberater/in
  • Erteilen oder Ablehnen der Bildungsbewilligung durch Ausbildungsberater/in
  • Neulehrbetriebsbesuch des ersten Lehrverhältnisses mir der QualiCarte
  • Mögliches Betriebs-Coaching durch Fachperson.

Bildungsbewilligung mit Auflagen

Je nach Situation, ist die Bildungsbewilligung mit Auflagen (z.B. Ausbildung im Verbund) zu erteilen.

Unterlagen und Informationen für die Betriebsabklärung

Folgende Informationen und Unterlagen sind für die Betriebsabklärung nötig:

  • Auftrag durch Ausbildungsberaterin oder Ausbildungsberater
  • Formular Antrag für eine Bildungsbewilligung
  • Wegweiser durch die Berufslehre
  • Aktuelle Verordnung über die berufliche Grundbildung
  • Unterlagen zu den Kursen für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner
  • weitere je nach Situation: Branchenunterlagen, Unterlagen Gastgewerbe etc.

Hinweise zu den Formularen «Antrag für eine Bildungsbewilligung»

Bildungsbewilligungsanfrage (Formular 10):

  • Antrag wird unterschrieben an Ausbildungsberatung eingereicht – Auftrag an Fachperson folgt nach der Eingangsprüfung.

Bildungsbewilligungsantrag (Formular 20):

  • Auszufüllen durch Fachperson vor Ort
  • Antrag der Fachperson an Ausbildungsberaterin oder  Ausbildungsberater , Bildungsbewilligung nicht, mit oder ohne Auflage zu erteilen
  • dient zur Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung

Checkliste zum Bildungsbewilligungsantrag (Formular 30):

  • Durch Fachperson während Betriebsbesuch bei positivem Antrag aus Formular 20 ausgefüllt.
  • Enthält alle Informationen, die Schritt für Schritt mit dem Lehrbetrieb durchgegangen werden.

Abklärung «begleitende Massnahmen» (Formular 40):

  • Durch Fachperson während Betriebsbesuch ausgefüllt, falls der Beruf gemäss BiPla im Anhang 2 als Beruf mit gefährlichen Arbeiten deklariert wird.

Formular 10-40 ist digital zu bearbeiten (siehe Punkt 2.5 – Entschädigung Digitalisierung).
Formular 10-40

Erklärungen und Informationen zu Formular 10
Link zu den Erklärungen

Wichtige Hilfsmittel für den Betriebsbesuch:

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