Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachpersonen aus der beruflichen Praxis

Spesen

Die Entschädigung der Arbeit der Fachpersonen wird nach der Bernischen Direktionsverordnung (BerDV) geregelt.

Fachpersonen erhalten gemäss Art. 91 BerDV folgende Entschädigung:

Betriebsbesuche, Interventionen und Sitzungen (inkl. Reisezeit)
Stundenansatz Fr. 45.-
Verpflegungsspesen sind in der Entschädigung inbegriffen.

Reisespesen
Bahnticket 2. Klasse, 1/1 Preis
Autokilometer: Fr. -.70

Digital durchgeführte Abklärungen der Bildungsbewilligungsgesuche:

Gemäss Art. 91a BerDV dürfen Fachpersonen, welche Aufträge zur Abklärung von Bildungsbewilligungsgesuchen mit einem privaten Notebook oder Laptop vor Ort direkt digital ausfüllen, eine zusätzliche Entschädigung von Fr. 15.- als Digitalbonus und für die Amortisation des Laptops in der letzten Spalte des Spesenabrechnungsformulars beanspruchen. Dies gilt aktuell nur für Bildungsbewilligungsgesuche und nur, wenn der gesamte Prozess, inkl. Erfassungen im Formular 10-40 und Vorführen der verschiedenen Links am Abklärungsort, vollständig digital durchgeführt wird.

Fachpersonen, welche die Abklärungen zu Hause elektronisch nacherfassen, können die dafür notwendige Zeit aufschreiben, aber nicht gleichzeitig die Entschädigung zur Förderung der Digitalisierung beanspruchen.

Abrechnung

Die Abrechnung kann nach jedem Einsatz, nach mehreren Aufträgen zusammen, spätestens aber bis Mitte Dezember der zuständigen Ausbildungsberatung auf dem aktuellen Spesenformular auf digitalem Weg eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt in der Regel im Nachfolgemonat.

Unbedingt darauf achten, die Spesen im aktuellen Jahr abzurechnen!

Bitte immer das aktuelle Spesenformular von dieser Homepage herunterladen.

  • Spesenformular

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