Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachpersonen aus der beruflichen Praxis

Überbetrieblicher Kurs (ÜK)

In den überbetrieblichen Kursen wird – ergänzend zur Bildung in Betrieb und Berufsfachschule – der Erwerb grundlegender praktischer Fertigkeiten vermittelt.

Der Besuch der überbetrieblichen Kurse ist für die Lernenden obligatorisch.

Der lernenden Person dürfen durch den Besuch des überbetrieblichen Kurses keine zusätzlichen Kosten erwachsen. Kursgelder und allfällige Nebenkosten dürfen nicht auf die lernende Person oder deren gesetzliche Vertretung abgewälzt werden.

Die kantonale Behörde kann auf Gesuch hin die lernende Person oder den Lehrbetrieb von der Kurspflicht befreien, wenn die entsprechenden Bildungsinhalte in einem betrieblichen Bildungszentrum oder in einer externen Lehrwerkstätte vermittelt werden.

In der jeweiligen Bildungsverordnung ist festgelegt ob ein üK durchgeführt wird. Die zu vermittelnden Lerninhalte sind im Bildungsplan aufgeführt. Die Leistungen der Lernenden werden in Form von Kompetenznachweisen dokumentiert. Diese werden in Noten ausgedrückt und fliessen in einigen Berufen in die Berechnung der Erfahrungsnote ein.

Träger der überbetrieblichen Kurse sind in der Regel die Berufsverbände.
Finanziert werden die überbetrieblichen Kurse durch Kursgelder der Lehrbetriebe, Beiträge der öffentlichen Hand und der Berufsverbände.

Rechtliche Grundlagen
BBG Art. 19, 23 / BBV Art. 21 / OR Art. 345a

QualüK

Mit QualüK wird den Anbietern von überbetrieblichen Kursen (üK) und ihren Partnern ein einfaches Instrument zur Messung und Verbesserung der Ausbildungsqualität zur Verfügung gestellt.

  • QualüK

  • üK Empfehlungen & Richtlinien der SBBK

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