Logo Kanton Bern / Canton de BerneFachpersonen aus der beruflichen Praxis

Informationen über das Bernische Schulsystem

Die Berufsbildung ist auf der Sekundarstufe II und der Tertiärstufe angesiedelt. Sie baut auf klar definierten Bildungsangeboten und nationalen Qualifikationsverfahren auf und ist von einer hohen Durchlässigkeit geprägt.

Der Besuch weiterführender Bildungsangebote, der Wechsel von der Berufsbildung an eine Hochschule und ein Tätigkeitswechsel im Verlauf des Arbeitslebens werden auch durch die Anrechnung bereits erbrachter Bildungsleistungen erleichtert. Die Berufsbildung deckt ein breites Spektrum an Bildungsmöglichkeiten ab.

Berufsfachschule

Wer in eine Berufsfachschule eintreten will, muss vorgängig einen Lehrvertrag in einem der rund 240 reglementierten SBFI-Berufe abgeschlossen haben. Mit dem Vertragsabschluss wird gleichzeitig die Verpflichtung eingegangen, den beruflichen Unterricht zu besuchen. Es besteht kein Anspruch auf den Besuch einer bestimmten Berufsfachschule. Nicht jede Berufsfachschule bildet in den gleichen Berufen aus. Das Mittelschul- und Berufsbildungsamt bestimmt, wer aus welchen Lehr- oder Wohnorten welche Berufsfachschule besucht.

Eine berufliche Grundbildung (Lehre) und der zugehörige Besuch einer Berufsfachschule setzen je nach Beruf unterschiedliche Schulleistungen voraus. Für viele Berufe genügt eine Realschulbildung. Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen schliessen häufig einen Lehrvertrag für eine zweijährige berufliche Attest-Ausbildung (EBA) ab.

Lernenden mit sehr guten praktischen und schulischen Leistungen steht der Besuch der Berufsmaturitätsschule während oder nach der beruflichen Grundbildung offen. Besuchen die Lernenden den sog. Vorkurs während der beruflichen Grundbildung, so wird dieser als Freikurs betrachtet. Der Lehrbetrieb ist deshalb verpflichtet, den Lernenden max. einen halben Tag pro Woche frei zu geben resp. den Schulbesuch als Arbeitszeit zu rechnen.

  • Informationen zur Berufsmaturität

Ausbildung an der Berufsfachschule

Der berufliche Unterricht richtet sich nach der Dauer der Lehrzeit (er umfasst in der Regel einen bis zwei Tage pro Woche). Die Verordnungen über die berufliche Grundbildung sehen häufig ein degressives Schulmodell vor. Die Lehrpläne werden gesamtschweizerisch durch das SBFI erlassen.

Lehrwerkstätten nehmen Jugendliche nach bestandenem Aufnahmeverfahren für bestimmte gewerblich-industrielle und gestalterische Berufe in eine Vollzeitausbildung auf. Diese Lehrwerkstätten haben eine Doppelfunktion: sie sind oft sowohl Berufsfachschule als auch praktischer Ausbildungsbetrieb oder sie ersetzen mindestens teilweise den Lehrbetrieb. Häufig müssen aber Praktika oder Stages in Betrieben absolviert werden. Am Schluss der Ausbildung steht die Lehrabschlussprüfung. Diese stellt die gleichen Anforderungen, wie sie für Lernende gelten, die ihre Ausbildung in einem Lehrbetrieb absolvieren und eine gewerblich-industrielle Berufsfachschule besuchen.

Berufsfachschulen im Kanton Bern

An den kaufmännischen Berufsfachschulen werden angehende Kaufleute (Profile B und E), Büroassistentinnen und Büroassistenten, Buchhändler/innen, Detailhandelsfachleute, Drogistinnen und Drogisten sowie Pharma-Assistentinnen und Pharma-Assistenten ausgebildet. Die schulischen Leistungsziele umfassen die Fächer Sprachen, Wirtschaft/Recht/Gesellschaft, Informatik sowie Turnen/Sport.

An den gewerblich-industriellen Berufsfachschulen im Kanton Bern wird in ca. 120 reglementierten Berufen ausgebildet. Der Pflichtunterricht umfasst die Fächer Allgemeinbildung, Berufskunde sowie Turnen und Sport.

An den Berufsfachschulen Gesundheit werden angehende Fachangestellte Gesundheit (FaGe) in den Berufsfeldern Pflege und Betreuung, Lebensumfeld und Alltagsgestaltung, Administration und Logistik sowie in der Medizinaltechnik unterrichtet.

An der BFF Bern werden angehende Fachpersonen Betreuung in den Fachrichtungen Kinder- und Behindertenbetreuung und Fachpersonen Hauswirtschaft ausgebildet.

Spezifische Infos über die Berufsfachschulen im Kanton Bern finden Sie direkt unter:

Schulorte im Kanton Bern (Berufsbildung)

Welcher Lehrberuf an welcher Berufsfachschule?

Zuteilung der Lernenden und Lehrbetriebe zu den Schulorten

Nach dem Grundsatz, dass alle Lernenden die ihrem Lehrort nächstgelegene Berufsfachschule besuchen (Artikel 50 der Verordnung vom 9. November 2005 über die Berufsbildung, die Weiterbildung und die Berufsberatung (BerV)), wurden in Zusammenarbeit mit den Organisationen der Arbeitswelt und den Berufsfachschulen die Einzugsgebiete festgelegt.

Aus wichtigen Gründen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Wichtige Gründe sind:

  • das Interesse an ausgeglichenen Klassenbeständen,
  • die Sicherstellung eines angemessenen regionalen Berufsfachschulangebots oder
  • gewichtige Interessen des Lernenden.

In begründeten Fällen können Gesuche um einen Schulortswechsel eingereicht werden beim:

Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Abteilung Berufsfachschulen, Kasernenstr. 27, 3000 Bern 22
abs.mba@be.ch

Spezialhinweise finden Sie auf der Internetseite der ABS unter Zuteilung Lernende und Lehrbetriebe zu den Schulorten (Berufsbildung) Bildungs- und Kulturdirektion - Kanton Bern

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